Bravia Van Swan 599

Bravia Van Swan 599

Morbach

Typ:
Kastenwagen
Hersteller:
Bravia
Modell:
Swan 599
Sitzplätze:
4
Schlafplätze:
4
Personen:
4
L/B/H:
6/2.05/2.59 m
Leistung:
103 kW
Getriebe:
Handschaltung
zGG:
3.500 kg
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Belegung

Beschreibung

Van, Neuwagen

Unser Van bietet die perfekte Kombination aus Komfort und Abenteuerlust. Mit seiner stilvollen, modernen Ausstattung ist er nicht nur ein Fahrzeug, sondern ein mobiles Zuhause auf Rädern.

Das großzügige Doppelbett lädt dazu ein, inmitten der Natur zu entspannen und den Tag mit einem atemberaubenden Blick auf die Umgebung zu beginnen.

Jeder Zentimeter unseres Vans ist darauf ausgelegt, dir ein angenehmes Reiseerlebnis zu bieten. Die hochwertigen Materialien und die moderne Technik sorgen dafür, dass du dich auch unterwegs wie zu Hause fühlst. Ob gemütliche Abende mit Freunden oder ruhige Nächte unter dem Sternenhimmel, unser Van ist der ideale Begleiter für deine nächsten Abenteuer.

Mach dich bereit, die Welt zu erkunden und unvergessliche Erinnerungen zu schaffen!

Bei Anmietung unseres Fahrzeuges ist einmalig eine Servicepauschale in Höhe von 130,-€ zu zahlen. Diese beinhaltet eine ausführliche Einweisung, Autoschutzbrief für In- und Ausland, Toilettenchemie und -papier, eine volle Gasflasche, Auffahrkeile, Gießkanne, Matratzenschoner, Wasserbefüllschlauch, CEE Adapter, Verlängerungskabel, Außenreinigung und Kabeltrommel.

Ausstattung

Fahrzeugausstattung
LED-ScheinwerferLederlenkradMarkise
NavigationssystemPartikelfilterServolenkung
SolaranlageZentralverriegelung
Tuner/Radio/TV
Audio SystemBluetoothFreisprecheinrichtung
RadioRadio DABSAT - Anlage
TVUSB-Anschluss
Klimatisierung
DachlukeGasheizungKlimaanlage
Klimaanlage Fahrerhaus
Tempomat
Tempomat
Anhängerkupplung
Anhängerkupplung fest
Sicherheit
ABSESPFahrer-Airbag
Front- und Seiten-AirbagsFront-, Seiten- und weitere Airbags
Einparkhilfe
Rückfahrkamera
Sitz- und Schlafgelegenheiten
EinzelbettenFestbettMittelsitzgruppe
Küche
GefrierfachHerdKühlschrank
Spüle
Bad
AußenduscheDuscheWaschbecken
WC
Sonstige
2. VersorgungsbatterieCampingsetHaustiere erlaubt
WarmwasserWasseranschlussWintertauglich
Betten
Einzelbetten2
Doppelbetten1

Mietbedingungen

Mietbedingungen

1. Mietgegenstand

Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand und von innen und außen gereinigt übergeben. Der genaue Zustand des Fahrzeugs ergibt sich aus dem bei der Übergabe des Fahrzeugs von Mieter und Vermieter gemeinsam zu erstellenden Übergabeprotokoll. Dieses Protokoll ist Bestandteil des Mietvertrags.

2. Mietdauer und Mietpreis

Das Mietverhältnis beginnt und endet an den vereinbarten Terminen. Die Mindestmietdauer beträgt 3 Tage. Die genauen Mietdaten werden im Vertrag festgelegt.
Der Mietpreis richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
Das Mietfahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fallen Betankungskosten von 3 € je Liter an.
Durch den Mietpreis sind abgegolten die Kosten des Versicherungsschutzes, sowie für Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen.
Bei der Preisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt. Der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Rückgabe werden als ein Miettag berechnet, sofern das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht zurückgegeben wird.
Bei Anmietung unseres Fahrzeuges ist einmalig eine Servicepauschale in Höhe von 130,-€ zu zahlen. Diese beinhaltet eine ausführliche Einweisung, Autoschutzbrief für In- und Ausland, Toilettenchemie und -Papier, eine volle Gasflasche, Auffahrkeile, Gießkanne, Matratzenschoner, Wasserfüllschlauch, CEE Adapter, Verlängerungskabel, Außenreinigung und Kabeltrommel.
Rückgaben des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge.
Der Preis beinhaltet unbegrenzte Freikilometer.

3. Mindestalter und Führerschein

Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3 bzw. Klasse B sein.
Die Vorlage eines gültigen Personalausweises und des Führerscheins bei der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des Fahrzeuges.

4. Zahlung

Anzahlung: Eine Anzahlung von 30% ist nach Vertragsabschluss – innerhalb 14 Tage zu leisten. Restzahlung: Die Restzahlung von 70% ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Zahlungsmethoden: Die Zahlung kann per Überweisung oder als Barzahlung erfolgen.

5. Kaution

Bei Abholung des Wohnmobils ist eine Kaution von 1500,-€ zu hinterlegen (bei Überweisung bis max. 7 Tage vor Reiseantritt).
Die Kaution dient zur Sicherstellung eventueller Schäden, Verlust oder verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs. Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet.
Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden …) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind.
Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten.

6. Abholung und Rückgabe

Abholung: Die Abholung des Wohnmobils erfolgt am vertraglich vereinbarten Termin, an unserem Standort: Tannenweg 15, 54497 Morbach.
Rückgabe: Die Rückgabe muss am vertraglich vereinbarten Rückgabezeitpunkt erfolgen, andernfalls behalten wir uns das Recht vor, zusätzliche Gebühren zu erheben.
Standort: Tannenweg 15, 54497 Morbach.
Der Mieter verpflichtet sich gemeinsam mit dem Vermieter, bei Fahrzeugübernahme das Mietfahrzeug auf seinen schadenfreien Zustand sowie auf die richtige Angabe des Tankstandes und sonstiger Füllstände, auf die Angabe zur Sauberkeit und auf das Vorhandensein von Zubehör und Umweltplakette hin zu überprüfen. Die durch den Mieter festgestellten Schäden, Fehlteile, Verschmutzungen und ungenügende Füllstände sind vor Fahrtantritt gegenüber der Vermietstation anzuzeigen und werden durch die Vermietstation auf dem Übergabeprotokoll vermerkt.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt von innen gereinigt und in protokolliertem Zustand (lt. Übergabeprotokoll) an der vertraglich vereinbarten Station zurückzugeben. Hat der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs die Toilette nicht geleert und/oder nicht gereinigt, wird eine im Mietvertrag definierte Pauschale fällig. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe innen nicht oder ungenügend gereinigt, werden darüber hinaus die tatsächlich anfallenden Reinigungskosten berechnet, deren Mindestpauschale im Mietvertrag ausgewiesen ist.
Gibt der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Mieter in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen



7. Versicherung und Haftung

Die Fahrzeuge sind als Selbstfahrervermietfahrzeug wie folgt versichert:
- Kfz Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Mio. EUR pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden jedoch max. 15 Mio. EUR je geschädigte Person). Bei Umweltschäden nach dem USchadG: 5 Mio. EUR je Versicherungsfall
- Teil- und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 EUR
- Europaweiter Pannenschutzbrief

8. Rücktritt

Ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen ist nicht vorgesehen. Es gilt ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang.

Bei Rücktritt/Stornierung der verbindlich gebuchten Reise werden folgende Stornogebühren fällig:
10% des Mietpreises – bis zum 100. Tag vor Mietbeginn, mind. Jedoch 75,-€ / Reservierung
20% des Mietpreises – 99 bis 61 Tage vor Mietbeginn
40% des Mietpreises – 60 bis 30 Tage vor Mietbeginn
60% des Mietpreises – 29 bis 15 Tage vor Mietbeginn
70% des Mietpreises – 14 bis 8 Tage vor Mietbeginn
80% des Mietpreises – bis zu 7 Tage vor Mietbeginn
90% des Mietpreises – ab 48 Stunden und bei Nichtabnahme am Tag des Mietbeginns

Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme des Fahrzeugs gilt als Rücktritt.
Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.
Eine Verkürzung oder Unterbrechung der Reise ändert den Mietpreis nicht.
Die Gestellung eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich.

9. Nutzung des Wohnmobils

Das Wohnmobil darf europaweit bewegt und nur im vertraglich festgelegten Rahmen genutzt werden.
Die Mitnahme von Hunden ist genehmigungs- und aufpreispflichtig.
Die gesetzlichen Bestimmungen und Verkehrsregeln sind zwingend einzuhalten.
Die Fahrzeuge sind während der Mietzeit in den Wintermonaten mit Winterreifen in ausreichender Profiltiefe ausgestattet.

Es ist untersagt das Fahrzeug u.a. zu verwenden:
- Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
- Zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen
- Zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten
- Zur Weitervermietung oder Leihe
- Zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen
- Zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung
- Für Fahrschulübungen
- Für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum befahren vorgesehenen Gelände

Festivalnutzung nur nach Absprache und Genehmigung.
Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet.
Das Kochen und Braten von Fleisch und Fisch ist ausdrücklich untersagt.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.
Für alle Streitigkeiten gilt das Amtsgericht Bernkastel-Kues als zuständiger Gerichtsort.
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Mietverträge, die mit unserem Unternehmen abgeschlossen werden. Wir empfehlen, sie gründlich zu lesen und bei Fragen auf uns zuzukommen.
Weitere Bestimmungen sind aus den Allgemeinen Mietbedingungen des CVB zu entnehmen.

Pauschale Aufpreise bei Reinigung durch den Vermieter:
- Missbrauch des Rauchverbotes, Innenraum- und Luftsäuberung 150€
- Missbrauch des Kochverbotes (Fleisch & Fisch), Innenraum- und Luftsäuberung 150€
- Toilettenreinigung, Entleerung der Toilettenkassette 150€
- Reinigung bei stark verunreinigtem Innenraum 150€
- Reinigung der Küche und verschmutzen Geschirr 150€
- Abwassertankentleerung 100€

Preise (inkl. 4 Personen)

Periode pro Tag  
01.11.24 - 31.12.24 95,00 EUR   Mindestaufenthalt 2 Nächte Nachsaison
01.01.25 - 30.04.25 95,00 EUR   Mindestaufenthalt 2 Nächte Vorsaison
01.05.25 - 30.09.25 115,00 EUR   Mindestaufenthalt 2 Nächte Hochsaison
01.10.25 - 31.12.25 95,00 EUR   Mindestaufenthalt 2 Nächte Nachsaison
Periode pro Tag  
01.11.24 - 31.12.24 Nachsaison
95,00 EUR   Mindestaufenthalt 2 Nächte
01.01.25 - 30.04.25 Vorsaison
95,00 EUR   Mindestaufenthalt 2 Nächte
01.05.25 - 30.09.25 Hochsaison
115,00 EUR   Mindestaufenthalt 2 Nächte
01.10.25 - 31.12.25 Nachsaison
95,00 EUR   Mindestaufenthalt 2 Nächte

zzgl. Servicepauschale

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